Mieten

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Ein Vater und sein Kleinkind interagieren miteinander

FAQ Mieten

Um Ihnen schnell weiterhelfen zu können, haben wir nachfolgend häufig gestellte Fragen und deren Antwort aufgelistet – kategorisiert nach Fragen der Wohnungssuche und Fragen rund ums Mietverhältnis, falls Sie bereits Mieter*in bei uns sind.

Mieter*in bei ProPotsdam

Die wohnwertmindernden oder -erhöhenden Merkmale richten sich nach der Orientierungshilfe zum aktuellen Mietspiegel und werden für jede Wohnung individuell ermittelt.

Alle Merkmale, die für Ihre Wohnung zutreffen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1 zu Ihrem Mietanpassungsschreiben.

Die Haltung eines Hundes in der Wohnung ist genehmigungspflichtig. Bei der Beantragung ist die Hunderasse zu nennen und eine Kopie des Impfausweises, der Hundehaftpflichtversicherung, des Steuerbescheides sowie ein Foto des Hundes beizulegen. Bei Kampf- bzw. Listenhunden behält sich die GEWOBA vor, die Genehmigung abzulehnen.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App.

Bleiben die Heizkörper kalt, kann das an Luft im System liegen. Das Heizwasser kann nicht mehr zirkulieren. Abhilfe schafft hier eine Entlüftung. Bitte informieren Sie uns – wir veranlassen die Entlüftung der Heizkörper für Sie.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App.

Gern zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aus, bitte teilen Sie uns schriftlich:

- per E-Mail an Mieterservice@propotsdam.de oder

- über die ProPotsdam-App oder

- per Fax

Ihre Bankverbindung mit. Sofern der Kontoinhaber*in nicht Mieter*in ist, brauchen wir die vollständige Anschrift des/der Kontoinhaberin.

Sie können die Entsorgung bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP GmbH) anmelden.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ihre Wohnung ist nicht preisrechtlich gebunden und unterliegt daher den gesetzlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 558 ff. BGB). Danach ist der Vermieter berechtigt, die Nettokaltmiete innerhalb von 3 Jahren um 15 % anzuheben, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete, die wir mit dem Potsdamer Mietspiegel ermittelt haben, nicht überschritten wird.

Ja, die erhöhte Miete wird ohne Ihre Zustimmung nicht abgebucht. Wird die Zustimmung nicht fristgerecht erteilt, wird weiterhin bis zur Erteilung der Zustimmung die bisherige (alte) Miete abgebucht!

Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (zum Beispiel Wegzug ins Ausland) ist durch den Vermieter eine Bestätigung auszustellen, die der/die Wohnungsnehmer*in zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Das Formular gibt es hier.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Potsdam üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Diese Mietpreise werden „ortsübliche Vergleichsmiete“ genannt. Der Mietspiegel kann auch als Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen genutzt werden. Die Übersicht bietet die Möglichkeit, bei bestehenden Mietverhältnissen in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und kann bei der Stadt Potsdam beantragt werden.

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgerservicecenter der Stadt Potsdam oder direkt online auf der Internetseite der Stadt Potsdam zum Thema „Wohngeld – Beantragung“​​​​​​​.

Die Höhe der Vorauszahlungen und auch die Höhe der anteiligen Gesamtkosten richten sich nach vielen Faktoren. So hat zum Beispiel neben dem individuellen Verbrauch von Heizung und Wasser auch die Wohnfläche einen erheblichen Einfluss. Ein direkter Vergleich zwischen zwei Wohnungen ist daher kaum möglich.

WBS ist die Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Jede*r volljährige Bürger*in kann ihn für sich, die eigene Familie oder Lebensgemeinschaft bei der Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Wohnen, beantragen. Voraussetzung ist, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Nähere Informationen und aktuelle Wohnungsangebote mit WBS-Schein erhalten Sie auf unserer Internetseite unter dem Bereich Wohnungsfürsorge.

Mängel der Mietsache haben in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wir weisen daher darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung eventuelle Mängel der Mietsache grundsätzlich kein Rückbehaltungsrecht hinsichtlich des Zustimmungserfordernisses begründen.

Haben Sie den Mangel bereits gemeldet? Falls nein, kann an dieser Stelle eine entsprechende Meldung angelegt werden!

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App.

Bei Schlüsselmehrbedarf wenden Sie sich bitte an uns, so z. B. an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App. Sie erhalten von uns umgehend eine Genehmigung zur Nachfertigung bei einem unserer Schlüsseldienste. Sie können Ihr Anliegen selbstverständlich auch persönlich in einem unserer Servicestandorte vortragen. Nach Vorlage Ihres Personalausweises erhalten Sie vor Ort die oben genannte Genehmigung.  

Bei Schlüsselverlust informieren Sie uns bitte schnellstmöglich.

Unser Service für alle GEWOBA-Mieter*innen hält viele Dienstleistungen und Angebote für Sie bereit, die das Wohnen leichter, das Zuhause schöner und den Alltag angenehmer machen. Ob Sie beispielsweise Hilfe beim Einkaufen, Renovieren oder handwerklichen Aktivitäten benötigen, der GEWOBA-Service kümmert sich um die kleinen und großen Angelegenheiten im Alltag.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App.

Umbauten in der Wohnung sind immer genehmigungspflichtig. Bitte reichen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich ein. Sie erhalten nach Prüfung eine schriftliche Information, ob mit den Umbauten begonnen werden kann, ggf. mit Hinweisen und/oder auch Auflagen.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App.

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden und wir werden versuchen, mit Ihnen zusammen eine Lösung zu finden. 

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App.

Jedes Grad mehr an Raumtemperatur fordert mehr Heizenergie. Achten Sie auf ein gesundes Raumklima mit einer empfohlenen Temperatur von 20 Grad Celsius. Mit der Ausrichtung unserer Heizanlagen haben wir stets die Klimaziele der Stadt Potsdam im Blick und leisten unseren Beitrag zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes.

Informationen zum Thema Hilfe bei Heizkosten finden Sie hier.

Aufgrund der Mietanpassung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadt Potsdam. Sie müssen dazu Ihre Einkommensnachweise vorlegen. Ein Antrag auf Wohngeld entbindet Sie jedoch nicht von einer fristgerechten Zustimmung.

Wenden Sie sich bitte an uns, gern z.B. per E-Mail an Mieterservice@propotsdam.de. Selbstverständlich helfen wir auch gern in unseren Servicestandorten weiter. Sie haben auch die Möglichkeit, unsere ProPotsdam-App zu nutzen und dort Ihren Schaden zu melden.

In unseren Servicestandorten sind wir persönlich für Sie da. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie hier.

Nutzen Sie auch unsere digitalen Kommunikationskanäle mieterservice@propotsdam.de oder unsere ProPotsdam-App

Auch über unser Kontaktformular können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Ja, die Zustimmung ist unabhängig von der Zahlungsweise und hat immer durch den/die Mieter*in zu erfolgen.

In diesem Fall benötigen wir einen formlosen, schriftlichen Antrag, der von allen Vertragspartner*innen unterzeichnet sein muss.

Bei einem Auszug bitten wir Sie auch zu beachten, ob sich der/die verbleibende Vertragspartner*in die Miete alleine leisten kann. Dabei sollte die Miete möglichst nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.

Bei einem Einzug bitten wir Sie zu beachten, dass es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommt.

Der Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die entsprechende Abrechnung für den/die Mieter*in zu erstellen. Wenn Sie Ihre Abrechnung bisher noch nicht erhalten haben, dann liegen möglicherweise noch nicht alle Abrechnungsbelege vor. Wir bitten daher noch um etwas Geduld, die Abrechnung wird Ihnen in der vorgesehenen Frist, also bis spätestens 31.12. zugestellt.

Eine Erhöhung der Vorauszahlung ist jederzeit möglich. Bei einer Verringerung der Vorauszahlung werden wir den Anpassungswunsch prüfen. Bitte bedenken Sie, dass sich bei einer Reduzierung der Vorauszahlungen bei der nächsten Abrechnung ein hoher Nachzahlungsbetrag ergeben kann.

Die neuen Vorauszahlungen ergeben sich aus den abgerechneten Gesamtkosten zuzüglich bereits erkennbarer Preissteigerungen für das nächste Jahr. Der angepasste Betrag der Vorauszahlungen soll letztendlich auch für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein und somit eventuelle Nachzahlungen verhindern bzw. verringern.

In den Servicestandorten in der Pappelallee 4 in Potsdam-Nord und in der Konrad-Wolf-Allee 21 in Potsdam-Drewitz können Diskretionsgespräche geführt werden. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie eines wünschen.

Unsere Servicestandorte sind barrierefrei und behindertengerecht zugänglich. Eine Ausnahme bildet der Standort im Voltaireweg.

Ihre Daten sind uns wichtig. Daher speichern wir nur das, was wirklich notwendig ist. Ihre Daten werden gelöscht, sobald kein berechtigtes Interesse mehr vorliegt. Zu diesem Zweck existiert ein Löschkonzept.

Um Ihre Daten einsehen zu können, kontaktieren Sie uns bitte und wir erstellen Ihnen eine Übersicht Ihrer Daten, die wir Ihnen zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns bitte ebenso, sofern wir Ihre Daten ändern oder löschen sollen. Wir löschen Ihre Daten nach Aufforderung, wenn kein Geschäftsinteresse dagegenspricht.

Mieterhöhung nach Mietspiegel:

Eine Zustimmung unter Vorbehalt können wir nicht akzeptieren, da im rechtlichen Sinne keine Annahme unseres Angebotes zur Änderung des Vertragsverhältnisses damit verbunden ist. Bitte berücksichtigen Sie die Zustimmungsfrist. Nach Ablauf der Zustimmungsfrist beginnen wir mit den Klagevorbereitungen.

Mieterhöhung bei preisgebundener Wohnung:

Eine Zustimmung Ihrerseits ist gesetzlich nicht erforderlich, da es sich bei der Mieterhöhung um eine einseitige Erklärung handelt (§ 10 Wohnungsbindungsgesetz).

Wir stellen die Heizungen bis Anfang Oktober eines Jahres auf Winterbetrieb um. Im Rahmen der Umstellung kann es zu Schwankungen in der Wärmebereitstellung kommen. Bitte beachten Sie dies bei der Meldung von Mängeln.

Stellplätze - Parkraumbewirtschaftung Drewitz

Das Konzept der Gartenstadt Drewitz beruht unter anderem auf der Neuordnung des Verkehrs und stellt auf Veränderungen des Mobilitätsverhaltens ab. Der ausgehandelte Kompromiss beinhaltet einerseits die Verlagerung des ruhenden Verkehrs und andererseits das Management der zum Parken zur Verfügung stehenden Flächen. Nur durch diesen Kompromiss ist eine Umsetzung des Konzeptes Gartenstadt Drewitz überhaupt erst möglich. Das Stellplatzmanagement selbst beschränkt den Suchverkehr in einem erheblichen Maße, was nicht nur die Sicherheit der Bewohner*innen erhöht, sondern auch den CO2-Ausstoß verringert.

Fahrzeuginhaber*innen, die wohnhaft in Drewitz sind und einen gültigen Mietvertrag haben, können im Wohngebiet je nach Verfügbarkeit einen persönlichen oder einen Wohngebietsstellplatz anmieten.

Diejenigen, die in Drewitz arbeiten – Gewerbetreibende, Dienstleister, Handwerker, Ärzte, Mitarbeiter*innen von Schulen und Kitas etc. – können für derzeit 60,00 Euro pro Jahr eine Tageskarte erwerben, die zur Nutzung der Wohngebietsstellplätze montags bis freitags (außer Feiertage) entweder von 07:00 bis 18:00 Uhr oder von 07:00 bis 20:00 Uhr berechtigt. Einen Preisunterschied gibt es nicht.

Bei Kündigung Ihres Wohnungsmietvertrages ist zu beachten, dass der Stellplatzvertrag separat zu kündigen ist. Die Kündigung ist vertragsgemäß in Schriftform und der gesetzlichen Frist bei dem Vermieter einzureichen.
Wir bitten Sie, Ihre Parkkarte bei Beendigung des Mietvertrages im Servicestandort der GEWOBA in der Konrad-Wolf-Allee 21 einzureichen. Der Servicestandort hat montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr für Sie geöffnet. 

Nachdem sich die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 27. Januar 2010 zur Entwicklung des Stadtteils Drewitz im Sinne des Konzepts „Gartenstadt Drewitz – energetisch stark, energisch grün“ bekannte, folgte am 3. November 2010 der Beschluss, dass das Gartenstadtkonzept zusammen mit Vertreter*innen aus Politik, des Stadtteilrates sowie den Drewitzer*innen im Rahmen eines Werkstattverfahrens zu qualifizieren sei.

Das Werkstattverfahren wurde zwischen Dezember 2010 und August 2011 unter Beteiligung der Bewohner*innen, Gewerbetreibenden, Vertreter*innen sozialer Träger, Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft und Kommunalpolitiker*innen durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Masterplan erarbeitet, in dem die Eckpunkte und Ziele für die weitere Entwicklung des Projektes Gartenstadt Drewitz festgehalten sind. Im so genannten Eckpunktepapier wird unter vielen anderen Maßnahmen folgende Aufgabe beschrieben:

Stufenweise Umsetzung des gemeinsam entwickelten Parkraumbewirtschaftungskonzepts (LHP, Wohnungswirtschaft, Bewohner*innen) mit einer Verlagerung des ruhenden Verkehrs an geeignete Stellen, z. B. neu zu errichtendes Parkdeck Erich-Pommer-Straße.

Am 25. Januar 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung des Masterplans und der darin beschriebenen Maßnahmen, darunter auch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung.

Kostenfrei kann entsprechend der Verkehrszeichen auf den öffentlichen Stellplätzen, z. B. auf dem Ernst-Busch-Platz oder in der Sternstraße, geparkt werden. Durch die Landeshauptstadt Potsdam ist auch für diese Flächen vorgesehen, die Parkdauer durch die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden zu begrenzen.

Die Parkkarte für einen persönlichen Stellplatz in Drewitz ist je nach Verfügbarkeit für 33,00 Euro pro Monat erhältlich. Für jedes weitere Kfz werden 34,50 Euro (inkl. BK-Pauschale und MWST) im Monat fällig. Die Stellplatz-Miete kann beispielsweise monatlich per Lastschrift eingezogen werden. Die Kündigung des Stellplatzes ist jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

Interessent*innen für einen Stellplatz müssen im Rahmen ihrer Anfrage bei Beantragung in der Geschäftstelle folgende Unterlagen im Original zur Einsicht vorlegen:

- das Antragsformular für einen Pkw-Stellplatz,

- eine Kopie des Personalausweises zur Einsichtnahme,

- eine Kopie der Fahrzeugzulassung zur Einsichtnahme,

- sofern vorhanden, eine Kopie des Behindertenausweises und,

- wenn Kinder bis 12 Jahre im Haushalt wohnen, die Kopie/n der Geburtsurkunde/n.

Wird ein Stellplatz per E-Mail beantragt, sind die genannten Unterlagen der E-Mail als Anlage beizufügen.

Die anzumietenden persönlichen Stellplätze und Wohngebietsstellplätze sind den Bewohner*innen des Stadtteils Drewitz vorbehalten und nicht für Besucher*innen gedacht. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die verfügbaren Besucherstellplätze im Wohngebiet, wie z. B. die zeitlich begrenzten Parkflächen auf dem Ernst-Busch-Platz.

Die Stellplätze in Drewitz werden regelmäßig durch Mitarbeiter*innen der Facility Services der GEWOBA und den von ihr beauftragten Dienstleister kontrolliert.

Bei der Sperrung Ihres persönlich angemieteten Stellplatzes, z. B. aufgrund des Umzuges eines*r Nachbar*in, bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug auf einem Wohngebietsstellplatz abzustellen. Es ist wichtig, dass die Kurzzeitstellplätze u. a. Pflegediensten oder Nachbar*innen mit schweren Einkäufen weiterhin zur Verfügung stehen.
Bitte vergessen Sie nicht, auch dann die Parkkarte des persönlichen Stellplatzes hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir, den Mitarbeiter*innen der Facility Services der GEWOBA eine Notiz mit kurzer Erläuterung der Umstände zu hinterlassen. Nutzen Sie auch gern unsere ProPotsdam-App oder schreiben Sie uns eine E-Mail an mieterservice@propotsdam.de.

Die Parkraumbewirtschaftung im Wohngebiet wird von der Facility Services der GEWOBA organisiert.

Der Antrag auf einen Pkw-Stellplatz in Drewitz finden Sie hier.

Abgeschleppte Fahrzeuge können beim Abschleppdienst Tismer in der Straße Möbelhof 11, 14478 Potsdam, ausgelöst werden.

In Drewitz Nord gibt es derzeit insgesamt 536 Stellplätze, wovon 356 persönliche Stellplätze, 176 Wohngebietsstellplätze und 4 persönliche E-Stellplätze sind. Weitere 16 Stellplätze stehen im Stern-Plaza zur Verfügung. In Drewitz Süd entfallen von insgesamt 1.079 Stellplätzen 664 auf persönliche Stellplätze und 415 auf Wohngebietsstellplätze.

Je nach Verfügbarkeit besteht die Möglichkeit, auf dem überdachten Parkdeck des Stern-Plaza in der Gerlachstraße einen eigenen, fest zugeordneten Stellplatz anzumieten. Die Kosten für diesen Parkplatz betragen derzeit 38,00 Euro pro Monat. Die Kündigung ist jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

Die Vermietung der Stellplätze erfolgt durch die GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH, ein Tochterunternehmen der ProPotsdam GmbH. 

In unseren Servicestandorten sind wir persönlich für Sie da. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie hier

Nutzen Sie auch unsere digitalen Kommunikationskanäle immobiliensuche@propotsdam.de oder unsere ProPotsdam-App

Auch über unser Kontaktformular können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Je nach Verfügbarkeit sind Parkkarten in Drewitz für 30,00 Euro pro Jahr erhältlich. Die Parkkarten für Wohngebietsstellplätze können immer ab November für das kommende Jahr erworben werden und müssen im Voraus für ein Jahr bezahlt werden.

In unseren Servicestandorten sind wir persönlich für Sie da. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie hier

Nutzen Sie auch unsere digitalen Kommunikationskanäle immobiliensuche@propotsdam.de oder unsere ProPotsdam-App

Auch über unser Kontaktformular können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Bauliche Änderungen an den persönlichen Stellplätzen, wie z. B. Absperrpoller, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Sperrvorrichtungen können auf Kosten der Mieter*innen errichtet werden. Der/die Mieter*in trägt in diesem Fall die Instandhaltungspflicht für die Vorrichtung und hat diese zudem bei Kündigung des Mietvertrages zwingend zu demontieren.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung des Masterplans benennt als Entwickler des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes die Landeshauptstadt Potsdam, die Bewohner*innen und die Wohnungswirtschaft. Die Landeshauptstadt wurde durch ihren Mitarbeiter Thomas Schenke vertreten. Die Bewohner*innen waren präsent durch die Mitglieder der gewählten Bürgervertretung. Die Wohnungswirtschaft wurde vertreten durch ProPotsdam-Geschäftsführer Jörn-Michael Westphal. Zum Zeitpunkt der oben erwähnten Beschlussfassung hatten die Arbeiten an dem Parkraumbewirtschaftungskonzept bereits begonnen. Sämtliche Abstimmungen erfolgten zwischen diesen drei Seiten.

Inhaberinnen und Inhaber einer Parkkarte für einen Wohngebietsstellplatz sind berechtigt, auf einem der ausgewiesenen Stellplätze im Wohngebiet zu parken. Für diese Stellplätze gibt es keine persönliche Zuordnung. Die Stellplätze sind markiert, aber nicht nummeriert, und entsprechend beschildert.

Nein, für die Vergabe der Stellplätze ist es unerheblich, wer der Vermieter der Wohnung ist. Mieter*innen der ProPotsdam GmbH/GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH werden nicht bevorzugt behandelt.

Im Falle eines unberechtigt abgestellten Fahrzeuges auf Ihrem persönlichen Stellplatz bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug auf einem Wohngebietsstellplatz abzustellen. Zusätzlich können Sie sich jederzeit an unsere kostenfreie Hotline wenden. Die Mitarbeiter*innen werden dann schnellstmöglich einen Abschleppvorgang auslösen, um Ihnen die Nutzung Ihres Stellplatzes einzuräumen. Nach unserer Erfahrung führt ein persönliches Gespräch mit dem/der Fahrer*in oder ein Zettel hinter der Windschutzscheibe meist ebenso zum Ziel, wie das Abschleppen des Fahrzeuges.

Ein persönlicher Stellplatz ist ein fester, mit einer Nummer gekennzeichneter Parkplatz. Auf diesem darf nur der- oder diejenige parken, der/die eine entsprechende Parkkarte mit der Stellplatznummer besitzt. Die Vergabe eines persönlichen Stellplatzes erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Lage des Stellplatzes ist nicht an das Wohnhaus gebunden.

Im Vorfeld der Parkraumbewirtschaftung in Drewitz erfolgte bei den Bewohner*innen eine Bedarfsabfrage unter Berücksichtigung bestimmter Sozialkriterien. Diese Bedarfe sind abgedeckt. Bei Neuanträgen werden deshalb alle noch freien Stellplätze ausschließlich nach Bedarf und Verfügbarkeit vergeben.

Alle Parkkarten – egal ob für persönliche oder Wohngebietsstellplätze – sind immer gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen.

Wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde und schriftlich vorliegt, sind auch in Drewitz wohnhafte Besitzer von Firmenfahrzeugen berechtigt, einen Stellplatz in Drewitz anzumieten.

Fahrzeuge, die unberechtigt auf einem Stellplatz parken, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Vertragsfragen

Grundsätzlich gilt die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Bitte geben Sie Ihren Wunschkündigungstermin schon im Kündigungsschreiben an. Hat die GEWOBA vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist einen Mietvertrag mit einem/einer neuen Mieter*in geschlossen, verkürzt sich die Kündigungsfrist entsprechend. Dies gilt nicht für Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

Wir werden einen möglichen Vorschlag in unsere Vermietungsentscheidung einbeziehen. Jedoch können wir keine Garantie geben, dass mit dem/der gewünschten Nachmieter*in ein Vertrag zustande kommt. Bitte gehen Sie NUR in Abstimmung mit Ihrem Vermieter auf eigene Suche. Dies gilt nicht für Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

Die Sterbeurkunde und der Erbschein sind vorzulegen, gegebenenfalls auch die Vollmacht aller Erb*innen für weitere Handlungen im Mietverhältnis.

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag für die Aufnahme eines Untermieters bzw. einer Untermieterin ein. Weitere Unterlagen sind nicht notwendig. Sie erhalten nach Prüfung eine schriftliche Information, ob der Untervermietung zugestimmt wird, ggf. mit weiterführenden Hinweisen. Es wird ein monatlicher Untermietzuschlag erhoben.

Wichtig: Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Alle Vertragspartner*innen müssen die Kündigung unterschrieben haben. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sein sollten.

Die Kündigungsfrist beginnt mit Eingang des Kündigungsschreibens bei uns. Geht Ihre Kündigung dabei bis zum dritten Werktag eines Monats ein, wird dieser Monat bereits in den Kündigungszeitraum mit einbezogen.

Bitte bieten Sie Ihre Wohnung nicht selbstständig auf öffentlichen Plattformen an. Warten sie unbedingt bis zur Vorabnahme ab. Unsere Mitarbeiter*innen werden Sie zum weiteren Ablauf auch hinsichtlich der Nachmietersuche informieren.

Personen, die zur Untermiete wohnen, sind nicht Vertragspartner*innen der ProPotsdam GmbH. Das Mietverhältnis wird jeweils zwischen dem/der Hauptmieter*in und der zur Untermiete wohnenden Person begründet. Unsere Mieterinnen und Mieter haben zum Beispiel dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Personen, die zur Untermiete wohnen, die Hausordnung einhalten.

Personen, die in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden sollen, gelten als Nebenmieterinnen bzw. Nebenmieter. Sie treten – im Unterschied zu Personen, die zur Untermiete wohnen – in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages ein.

 

Ihre Miete setzt sich grundsätzlich aus der Grundmiete, auch Nettokaltmiete genannt, und den Betriebskostenvorauszahlungen zusammen. Die Betriebskosten sind in kalte und warme Abrechnungspositionen unterteilt.

Diese Klausel ist in fast allen Mietverträgen enthalten und besagt, dass bis zu einem bestimmten Wert die Kosten für Kleinstreparaturen durch den/die Mieter*in getragen werden müssen, zum Beispiel beim Austausch des Toilettensitzes. Sollten Sie eine Rechnung erhalten haben, die Sie nicht zuordnen können, haben Sie vor kurzem eine Mängelmeldung mit einer Kleinstreparatur abgesetzt.

Die Betriebskostenvorauszahlungen setzen sich aus den kalten und warmen Betriebskosten zusammen. Zu den kalten Betriebskosten zählen unter anderem die Kosten für die Grundsteuer, das Kaltwasser, die Müllabfuhr und den Hauswart. Zu den Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten zählen Heizungs- und Warmwasserkosten. Eine vollständige Auflistung der Betriebskostenarten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Wohnungssuche

Auf unserer Homepage www.propotsdam.de finden Sie jederzeit unsere aktuellen Angebote. Nutzen Sie gern unsere ProPotsdam-Kunden-App. Gern beraten wir Sie auch persönlich in einem unserer Servicestandorte

Sie ziehen mit Ihren Kindern in eine Wohnung der GEWOBA?
Wir freuen uns und heißen Sie und Ihre Kinder herzlich willkommen! Nutzen Sie von unseren Kinderbonus. Lesen Sie hier mehr darüber.

Informieren Sie sich bitte hier zu unseren weiteren Bonusprogrammen. 

Hinweis: Unsere Bonusprogramme sind nicht kombinierbar.

Wenn Sie innerhalb von Potsdam umziehen möchten und Arbeitslosengeld II beantragen oder bereits erhalten, müssen Sie den Wohnungswechsel beantragen. Dies muss vor der Kündigung Ihres bestehenden Mietvertrages oder Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages geschehen. Bei Zustimmung durch Ihre*n Fallmanager*in erhalten Sie den Bescheid über die „Erforderlichkeit zum Wohnungswechsel“, auch als „Umzugsgenehmigung“ bezeichnet.

Bitte bringen Sie zu jedem Besichtigungstermin unbedingt Ihren Personalausweis oder ein gültiges Ausweisdokument zur Einsichtnahme mit. Falls erforderlich, weisen Sie Vorort den gültigen Wohnberechtigungsschein nach. Weitere Kopien sind vorerst nicht einzureichen. Sollte nach dem Besichtigungstermin weiterhin Interesse bestehen, erhalten Sie vom Vermieter ein Formular zur Bekundung Ihres verbindlichen Anmietungsinteresses. Bei Mietvertragsabschluss behalten wir uns regelmäßig vor, weitere notwendige Unterlagen, wie z. B. die Gehaltsnachweise, einzusehen.

Der Mietspiegel liegt in der Stadtverwaltung Potsdam aus. Online können Sie den aktuellen Mietspiegel hier einsehen.

Uns liegen keine gedruckten Exemplare vor, daher können wir Ihnen keinen Mietspiegel zusenden.

Eine Bürgschaft ist eine ergänzende Sicherungsleistung für den Vermieter. Im Zuge der Mietvertragsverhandlungen prüfen wir zur beiderseitigen Absicherung, ob der/die Interessent*in über eine ausreichende Bonität verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie selbst einen Bürgen benennen, welcher dann seine Bürgschaftserklärung bei uns einreicht. Der Bürge tritt in die Verpflichtungen des Mietvertrages mit ein.

Nicht alle freiwerdenden bzw. leerstehenden Wohnungen finden sich auf unserer Internetseite wieder. Im Zuge von komplexen Sanierungen halten wir beispielsweise einige Wohnungen frei und bieten diese bevorzugt den betroffenen Mieter*innen an.

Darüber hinaus werden der Stadt Potsdam zur Wahrnehmung ihres Benennungsrechtes Wohnungen als frei angezeigt. Diese Wohnungen werden nicht über das Internet angeboten.

Die Anmietung einer Wohnung ist provisionsfrei.

Wir rechnen Ihre Betriebskostenvorauszahlungen jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr ab. Diese Abrechnung erhalten Sie bis spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.

Grundsätzlich ja. Die Kaution setzt sich in der Regel aus drei Nettokaltmieten zusammen und wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Im Zuge der Kautionsvereinbarung richten wir für Sie ein festverzinsliches Kautions-Sparkonto ein. Der Gesamtbetrag kann in Form einer Einmalzahlung oder in drei Raten auf das Kautions-Sparkonto überwiesen werden.

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